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Selbstverständlich führen wir als Hausärzte - sowohl regelmäßig, als auch kurzfristig- medizinisch notwendige Hausbesuche durch. Diese finden während der sprechstundenfreien Zeit statt.
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Nach den Regeln des Bundesmantelvertrags (§ 17 Abs. 7 BMV-Ä) ist ein Hausbesuch erforderlich, wenn dem Patienten das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies wird dann der Fall sein, wenn die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung der Erkrankung besteht. Ist der Patient jedoch transportfähig, kann er gegebenenfalls in die Praxis bestellt werden.
Die Entscheidung, ob ein Hausbesuch ausgeführt wird, verbleibt jedoch letztendlich beim Arzt.